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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. JELLY 1. Aufträge Alle Aufträge werden ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Diese Bedingungen gelten ohne wiederholte Bekanntgabe auch für zukünftige Aufträge. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Bedingungen ausdrücklich an. Alle Vereinbarungen, auch mündliche Abmachungen und telefonische Bestellungen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 2. Preise Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Druckkosten, Transportkosten und Entsorgungsabgaben. Alle Preisangaben sind unverbindlich, Druckfehler und Korrekturen sind vorbehalten. 3. Angebote Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung als verbindlich. Die Firma JELLY kann jederzeit ohne Angabe von Gründen ein Angebot zurückziehen oder von einem Auftrag zurücktreten. 4. Muster Mustersendungen erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Muster, die durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Behandlung vom Besteller oder seinem Beauftragten beschädigt oder sonst wie unbrauchbar werden, können nicht zurückgenommen und müssen vom Besteller bezahlt werden. Anfallende Versandkosten trägt der Besteller. 5. Lieferung Die Lieferzeiten betragen in der Regel ca. 12 Wochen. Zugesagte Fixliefertermine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller nur dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn er eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Trifft die Fa. JELLY am Lieferverzug Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit, ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, jedoch maximal in Höhe von 10 Prozent des Nettowarenwertes. Trifft den Käufer eine Mitschuld, entfällt der Schadenersatzanspruch zur Gänze.Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe und Material sind grundsätzlich unvermeidbar und werden vom Besteller akzeptiert. Über- oder Unterlieferungen bis zur Höhe von 10 Prozent der bestellten Menge sind bei allen Waren mit Werbeanbringung gestattet.Reklamationen müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, schriftlich bekannt gegeben werden. 6. Zahlung Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. JELLY. Jede Lieferung ist nach spätestens 10 Tagen netto zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt dann als bewirkt, wenn der jeweilige Betrag ungeschmälert dem von der Fa. JELLY angegebenen Konto gutgeschrieben ist. Allfällige Spesen im Rahmen der Zahlung gehen vollständig zu Lasten des Zahlers. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang tritt Verzug ein, der die Fa. JELLY zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozent pro Jahr berechtigt. Im Falle des Zahlungsverzuges sind alle mit der Geltendmachung des Anspruches verbundenen Kosten, inklusive der Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Mahnung, zu ersetzen. Spesen, Kosten und Zinsen werden von allen Zahlungseingängen zuerst abgerechnet und der verbleibende Betrag der Kapitalforderung gutgeschrieben. Bei Nichtausgleich der Kapitalforderung bleibt der vollständige Eigentumsvorbehalt bestehen. 7. Referenz Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sein Firmenname zu Referenz-Zwecken auf der Internet-Seite der Firma JELLY veröffentlicht, und mit dessen Internet-Seite verlinkt wird. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Der Erfüllungsort ist Wiener Neustadt. Als Gerichtsstand gilt Wiener Neustadt als vereinbart. Jedes Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
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